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Online-Training Geldwäscheprävention für Kanzleien der Steuerberatung
Webbasiertes eLearning
Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte sind im Rahmen des Geldwäschegesetzes verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter in geldwäschesensiblen Bereichen zu schulen, und diese Schulungen darüber hinaus auch regelmäßig zu aktualisieren. Speziell für die Bedürfnisse der Steuerberatung haben wir dazu ein webbasiertes Lernprogramm von etwa 90 Minuten Dauer entwickelt.
Die Schwerpunkte der Schulung liegen auf den besonderen Risiken der Geldwäsche in der Steuerberatung, und berücksichtigen aktuelle Erkenntnisse aus Anhaltspunktepapieren sowie Praxisfälle. Betroffene Mitarbeiter können so mögliche Verdachtsfälle erkennen und die Kanzlei davor schützen, zur Geldwäsche missbraucht zu werden.
Um den gesetzlichen Anforderungen an die Aktualisierung gerecht zu werden, wird die Online-Schulung in regelmäßigen Abständen fachlich angepasst. Dieses Web-basierte Training kann von jedem Teilnehmer individuell an einem internetfähigen Rechner absolviert werden. Die Teilnehmer erhalten einen Nachweis über die durchgeführte Schulung zur Vorlage bei den aufsichtsführenden Kammern.
Inhalt des Seminars
- Berücksichtigung des Geldwäschegesetzes in der jeweils aktuellen Fassung
- Nachweisfähigkeit für Aufsichtsbehörden auf deren Verlangen
- Berücksichtigung des Anhaltspunktepapiers der FIU
- Branchenspezifisches Schulungstool für die Steuerberatung
- Berücksichtigung der speziellen Risiken der Steuerberatung
- Branchenspezifische Praxisfälle
- Aktualisierungsgarantie während des Servicevertrages
- Erinnerungsfunktionen bei Abo-Lösung
- Geringer zeitlicher und organisatorischer Aufwand für Geschäftsleitung und Geldwäschebeauftragten
- Kostengünstig und flexibel
Seminardauer: circa 90 Minuten
Demoversion
Unsere kostenlose Demoversion zum Online-Training ermöglicht Ihnen einen Überblick über das Lerntool und die Inhalte, die vermittelt werden.
JÄHRLICHE UNTERRICHTUNG
- Erinnerungsfunktion & jährliche Aktualisierung des Lernkurses
- bei fortlaufender Verlängerung, Kündigungsfrist drei Monate, Mindestlaufzeit drei Jahre
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