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Schulung Geldwäscheprävention Kfz-Handel
Webbasiertes eLearning zur Geldwäscheprävention für Mitarbeiter
Automobilhändler sind im Rahmen des Geldwäschegesetzes verpflichtet, auch ihre Mitarbeiter in geldwäschesensiblen Bereichen zu schulen, und diese Schulungen darüber hinaus auch regelmäßig zu aktualisieren. Speziell für die Bedürfnisse des Kfz-Handels haben wir zusammen mit der TAK (Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) und dem ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.) dazu ein webbasiertes Lernprogramm von etwa 90 Minuten Dauer entwickelt.
Schwerpunkte der Schulung Geldwäscheprävention Kfz-Handel
Die Schwerpunkte der Schulung liegen auf den besonderen Risiken der Geldwäsche im Kfz-Handel, und berücksichtigen die aktuellen Erkenntnisse aus den Anhaltspunktepapieren. Betroffene Mitarbeiter können so mögliche Verdachtsfälle erkennen und den Betrieb davor schützen, zur Geldwäsche missbraucht zu werden.
Um den gesetzlichen Anforderungen an die Aktualisierung gerecht zu werden, wird die Online-Schulung in regelmäßigen Abständen fachlich angepasst. Dieses Web-basierte Training kann von jedem Mitarbeiter individuell an einem internetfähigen Rechner durchgeführt absolviert werden. Der Händlerbetrieb erhält einen namentlichen Nachweis über die durchgeführte Schulung der Mitarbeiter zur Vorlage bei den Aufsichtsbehörden.
Inhalt der Schulung Geldwäscheprävention Kfz-Handel
- Berücksichtigung des Geldwäschegesetzes in der jeweils aktuellen Fassung
- Branchenspezifische Auslegung und Inhaltsvermittlung
- Teilnahme vom eigenen Arbeitsplatz aus
- Keine spezielle Software-Installation erforderlich
- Kostengünstig
- Geringer zeitlicher und organisatorischer Aufwand
- Optimaler Einstieg in die Thematik
Seminardauer
circa 90 Minuten
Demoversion
Unsere kostenlose Demoversion zum Online-Training ermöglicht Ihnen einen Überblick über das Lerntool und die Inhalte, die vermittelt werden.
JÄHRLICHE UNTERRICHTUNG
- Erinnerungsfunktion & jährliche Aktualisierung des Lernkurses
- bei fortlaufender Verlängerung, Kündigungsfrist drei Monate, Mindestlaufzeit drei Jahre
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