Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was ist Geldwäsche überhaupt?
Wie erkenne ich Geldwäsche?
Geldwäsche ist nicht leicht erkennbar. Aber es gibt trotzdem einige Dinge, anhand derer Sie einen Verdacht prüfen können. Wir zeigen Ihnen ein paar Fragen, die Sie zur Überprüfung nutzen sollten:
- Macht ein Kunde falsche, irreführende oder unplausible Angaben?
- Vermeidet er persönlichen Kontakt und wünscht Anonymität?
- Weicht er Nachfragen aus oder macht ungenaue und nicht nachvollziehbare Angaben?
- Gibt es Hinweise auf eine kriminelle Herkunft der Gelder?
- Will er ungewöhnlich viele Banknoten loswerden?
- Werden schlechte finanzielle Konditionen bedenkenlos akzeptiert?
- Gibt es Hinweise auf ungewöhnlich viele Bankkonten?
- Wird er im Hintergrund von einer dritten Person fremdbestimmt oder beeinflusst?
- Stimmen Bild und Personalien des Ausweisdokumentes nicht mit dem Kunden überein?
Wenn die Antwort auf eine oder gar mehrere Fragen Ja lautet, ist es mehr als angebracht, sich Gedanken bezüglich eines Geldwäscheverdachts zu machen!
Was ist das Know Your Customer Prinzip?
Das Geldwäschegesetz zwingt Sie zur Identifizierung Ihrer Geschäftspartner.
Identifizierung und Verifizierung
Aufnahme der Angaben der juristischen oder natürlichen Vertragspartei und die Überprüfung dieser Angaben anhand von Verifizierungsunterlagen wie Personalausweis oder Registerauszug
Zweck der Geschäftsbeziehung
Der Zweck der Geschäftsbeziehung ergibt sich häufig aus der Sache selbst (z. B. bei einem Fahrzeugkauf). Handelt es sich jedoch um ein Dauerschuldverhältnis (z. B. bei einem Bankkonto), ist der Zweck zu erfragen.
Wirtschaftliche Berechtigung
Als wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des GwG gelten natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (§ 3 GwG).
Überwachung der Geschäftsbeziehung
Regelmäßige Überprüfung der Daten bei andauernder oder wiederkehrender Geschäftsbeziehung
Beim KYC gilt es besonders zu beachten, dass sich der wirtschaftliche Berechtigte nicht (automatisch) aus dem HR-Auszug ergibt.
Gut zu wissen
Verifizieren Sie Ihre mit dem Online-Portal GWG24. Sie erfüllen Ihre Pflichten einfach, komfortabel und preisgünstig. Ihre Maßnahmen zur Geldwäscheprävention sind gegenüber Aufsichtsbehörden und Kammerorganisationen umfangreich nachweisbar. Sie kommen Ihrer Dokumentationspfilcht nach und vermeiden hohe Bußgelder.
Brauche ich einen Geldwäschebeauftragten?
Die Aufsichtsbehörde kann Verpflichtete sowohl außerordentlich dazu verpflichten, einen Geldwäschebeauftragten zu bestimmen als auch außerordentlich von dieser Pflicht befreien.
Automobil
Bei Vorliegen aller dieser Voraussetzungen
- 50 Prozent des Gesamtumsatzes im vergangenen Wirtschaftsjahr wurden mit dem Verkauf von Automobilen erzielt;
- am 31. Dezember des vergangenen Wirtschaftsjahrs waren mindestens zehn Mitarbeiter in geldwäschesensiblen Geschäftsbereichen beschäftigt; dazu zählen der Verkauf, die Akquise, Kasse, Kundenbuchhaltung und das Leitungspersonal (insbesondere die Geschäftsführung);
- im vergangenen Wirtschaftsjahr wurden mindestens ein Mal 15.000 Euro in bar angenommen, auch gestückelt in mehreren Teilzahlungen
Immobilienwirtschaft
Die Aufsichtsbehörde kann anordnen, dass Immobilienmakler einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben, wenn sie dies für angemessen erachtet.
Versicherungswirtschaft
Versicherungsunternehmen nach Artikel 13 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1) und im Inland gelegene Niederlassungen solcher Unternehmen mit Sitz im Ausland, soweit sie jeweils
- Lebensversicherungstätigkeiten, die unter diese Richtlinie fallen, anbieten,
- Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr anbieten,
- Darlehen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes vergeben oder
- Kapitalisierungsprodukte anbieten
Sonstige
- Kreditinstitute
- Zahlungsinstitute
- Finanzunternehmen
- Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit es sich nicht handelt um
- Betreiber von Geldspielgeräten nach § 33c der Gewerbeordnung,
- Vereine, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben,
- Lotterien, die nicht im Internet veranstaltet werden und für die die Veranstalter und Vermittler über eine staatliche Erlaubnis der in Deutschland jeweils zuständigen Behörde verfügen,
- Soziallotterien
Welche Aufgaben hat ein Geldwäschebeauftragter?
- Implementierung und Überwachung der Anwendung der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Durchführung und Aktualisierung des Risikomanagements
- Untersuchung ungewöhnlicher Sachverhalte und Meldung von Verdachtsfällen
- Ansprechpartner und Berater hinsichtlich zweifelhafter Geschäftsbeziehungen
- Ständiger Austausch mit der Geschäftsleitung
- Sicherstellung der regelmäßigen Unterrichtung von Geschäftsführung und Mitarbeitern
- Sicherstellung der Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten
- Ansprechpartner für Mitarbeiter, sowie Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörde
Wie melde ich einen Verdacht von Geldwäsche?
Erweckt ein Geschäftsvorfall Ihre Aufmerksamkeit in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, sollten Sie eine Verdachtsmeldung in Erwägung ziehen.
Diese hat bei der Financial Intelligence Unit (FIU) zu erfolgen.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Generalzolldirektion ist zuständig für Entgegennahme, Auswertung und statistische Erfassung von Verdachtsmeldungen.
Diese werden durch sie an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Die aus den Verdachtsmeldungen gewonnen Erkenntnisse zum Täterverhalten werden an die Verpflichteten und Behörden weitergegeben.
Weitere Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz
Wenn Sie denken, dass hier wichtige Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz fehlen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!